Hausordnung im Rahmen der Festwoche

Veranstaltung „Tag der offenen Tür“ am 22./23.08.2026

  1. Der Aufenthalt auf dem Gelände ist nur innerhalb der ausgewiesenen Veranstaltungsflächen gestattet. Produktionsbereiche, Lagerflächen sowie abgesperrte Bereiche sind nicht Bestandteil der Veranstaltung und dürfen nicht betreten werden.

  2. Alle Einrichtungen auf dem Veranstaltungsgelände sind pfleglich und sachgemäß zu benutzen. Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder unzumutbar behindert oder belästigt wird.

  3. Verunreinigungen sind zu vermeiden. Das Beschädigen, Beschriften, Bemalen, Bekleben oder Missbrauchen von Einrichtungen, Flächen, Wänden oder Ausstattungsgegenständen ist untersagt. Abfälle sind in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

  4. Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Außenbereichen gestattet. In sämtlichen Gebäuden besteht Rauchverbot. Dies gilt auch für E-Zigaretten. Das Entzünden von Feuer sowie der Einsatz von Pyrotechnik sind verboten.

  5. Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung oder Räumung des Veranstaltungsgeländes angeordnet werden. Den entsprechenden Anweisungen ist unverzüglich Folge zu leisten und das Gelände im Bedarfsfall sofort zu verlassen.

  6. Das Hausrecht übt die Vrielmann GmbH sowie deren Mitarbeiter und beauftragte Dritte aus. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

  7. Zutritts- und Ausweiskontrollen können durchgeführt werden. Unberechtigt anwesende Personen haben das Gelände unverzüglich zu verlassen.

  8. Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidungsstücke (z. B. Mäntel, Jacken) können aus Sicherheitsgründen kontrolliert werden. Besucher, die damit nicht einverstanden sind, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

  9. Gegenstände dürfen nicht unbeaufsichtigt abgestellt werden. Flucht- und Rettungswege sowie sicherheitsrelevante Einrichtungen sind jederzeit freizuhalten.

  10. Das Mitführen folgender Gegenstände ist untersagt:

  • Waffen oder gefährliche Gegenstände

  • Pyrotechnische Gegenstände jeglicher Art

  • Druckbehälter mit entzündlichen oder gesundheitsschädigenden Gasen (ausgenommen handelsübliche Feuerzeuge)

  • Mechanische oder elektrische Lärminstrumente

  • Eigene Getränke und Speisen

  • Drogen

  • Tiere (ausgenommen Assistenzhunde)

  • Rassistisches, fremdenfeindliches oder extremistisches Propagandamaterial

  • Ton- und Bildaufnahmegeräte zur kommerziellen Nutzung ohne Genehmigung

  1. Das Herbeiführen von vermeidbaren, insbesondere knallartigen, lauten Geräuschen ist untersagt.

  2. Personen, die

  • erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen,

  • gewaltbereit sind oder zur Gewalt anstiften,

  • die Veranstaltung stören,

  • gegen diese Hausordnung verstoßen oder

  • Anweisungen nicht Folge leisten,
    werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben das Gelände zu verlassen.

  1. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

  2. Während der Veranstaltung können Foto-, Film- und Videoaufnahmen zu Zwecken der Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit angefertigt werden. Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich der Besucher hiermit einverstanden.

  3. Auffälligkeiten oder sicherheitsrelevante Beobachtungen sind umgehend dem Veranstalter oder dessen Beauftragten zu melden.

 

Veranstaltung „Hausmesse“ am 26./27.08.2026

  1. Der Aufenthalt auf dem Gelände ist nur innerhalb der ausgewiesenen Veranstaltungsflächen gestattet. Produktionsbereiche, Lagerflächen sowie abgesperrte Bereiche sind nicht Bestandteil der Veranstaltung.

  2. Alle Einrichtungen auf dem Veranstaltungsgelände sind pfleglich und sachgemäß zu benutzen. Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder unzumutbar behindert oder belästigt wird.

  3. Verunreinigungen sind zu vermeiden. Beschädigungen oder Veränderungen an Einrichtungen, Ausstellungsständen, Exponaten, Gebäuden oder technischen Anlagen sind untersagt. Abfälle sind in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

  4. Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Außenbereichen gestattet. In sämtlichen Gebäuden besteht Rauchverbot. Dies gilt auch für E-Zigaretten. Das Entzünden von Feuer sowie der Einsatz von Pyrotechnik sind verboten.

  5. Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung oder Räumung des Veranstaltungsgeländes angeordnet werden. Den entsprechenden Anweisungen ist unverzüglich Folge zu leisten.

  6. Das Hausrecht übt die Vrielmann GmbH sowie deren Mitarbeiter und beauftragte Dritte aus. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

  7. Zutrittskontrollen sowie Ausweiskontrollen können durchgeführt werden. Unberechtigt anwesende Personen haben das Gelände unverzüglich zu verlassen.

  8. Taschen und mitgeführte Behältnisse können aus Sicherheitsgründen kontrolliert werden. Besucher, die damit nicht einverstanden sind, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

  9. Flucht- und Rettungswege sowie sicherheitsrelevante Einrichtungen dürfen nicht verstellt oder blockiert werden.

  10. Das Mitführen folgender Gegenstände ist untersagt:

  • Waffen oder gefährliche Gegenstände

  • Pyrotechnische Gegenstände jeglicher Art

  • Druckbehälter mit entzündlichen oder gesundheitsschädigenden Gasen

  • Mechanische oder elektrische Lärminstrumente

  • Eigene Getränke und Speisen

  • Tiere (ausgenommen Assistenzhunde)

  • Rassistisches, fremdenfeindliches oder extremistisches Propagandamaterial

  • Ton- und Bildaufnahmegeräte zur kommerziellen Nutzung ohne Genehmigung

  1. Personen, die

  • erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen,

  • gewaltbereit sind,

  • die Veranstaltung stören oder

  • gegen diese Hausordnung verstoßen,
    werden von der Veranstaltung ausgeschlossen.

  1. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

  2. Während der Veranstaltung können Foto-, Film- und Videoaufnahmen zu Zwecken der Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit angefertigt werden. Mit Betreten des Geländes erklärt sich der Besucher hiermit einverstanden.

  3. Auffälligkeiten oder sicherheitsrelevante Beobachtungen sind umgehend dem Veranstalter oder dessen Beauftragten zu melden.

 

Veranstaltung „Familientag“ am 29.08.2026

  1. Der Aufenthalt ist nur auf den ausgewiesenen Veranstaltungsflächen gestattet. Produktionsbereiche und abgesperrte Bereiche dürfen nicht betreten werden.

  2. Alle Besucher haben sich rücksichtsvoll zu verhalten. Einrichtungen, Spielgeräte und Aufbauten sind sachgemäß zu benutzen.

  3. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte tragen die Aufsichtspflicht für ihre Kinder. Der Veranstalter übernimmt keine gesonderte Betreuungspflicht.

  4. Verunreinigungen sind zu vermeiden. Abfälle sind in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen.

  5. Rauchen ist nur in ausgewiesenen Außenbereichen gestattet. In Gebäuden gilt Rauchverbot (einschließlich E-Zigaretten). Offenes Feuer und Pyrotechnik sind untersagt.

  6. Das Hausrecht übt die Vrielmann GmbH sowie deren Mitarbeiter und Beauftragte aus. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

  7. Taschen und mitgeführte Gegenstände können aus Sicherheitsgründen kontrolliert werden.

  8. Folgende Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden:

    • Waffen oder gefährliche Gegenstände

    • Pyrotechnische Gegenstände

    • Glasbehälter

    • Eigene alkoholische Getränke

    • Drogen

    • Tiere (ausgenommen Assistenzhunde)

  9. Personen, die unter erheblichem Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, gewaltbereit sind oder die Veranstaltung stören, werden vom Gelände verwiesen.

  10. Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.

  11. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

  12. Während der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen für Zwecke der Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit erstellt. Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes wird hierin eingewilligt.

  13. Sicherheitsrelevante Vorfälle oder Auffälligkeiten sind dem Veranstalter unverzüglich zu melden.