Teilnahmebedingungen für Aussteller
50 Jahre Vrielmann Festwoche 2026
Hausmesse am 26.08.2026 und 27.08.2026
Anlage zur Buchungsbestätigung
Stand: 20.02.2026
Veranstalter: Vrielmann GmbH, Nordhorn
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage
1.1 Diese Teilnahmebedingungen gelten ausschließlich für Aussteller und gegebenenfalls Mitaussteller der Vrielmann Hausmesse 2026 im Rahmen der Festwoche 2026.
1.2 Sie werden dem Aussteller zusammen mit der Buchungsbestätigung per Mail übermittelt und sind Bestandteil der Teilnahmevereinbarung.
1.3 Mit Annahme der Buchungsbestätigung oder spätestens mit Teilnahme an Aufbau, Messebetrieb oder Abbau erkennt der Aussteller diese Teilnahmebedingungen verbindlich an.
1.4 Abweichende Bedingungen des Ausstellers gelten nur, wenn Vrielmann diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.
2. Veranstaltung, Ort, Öffnungszeiten
2.1 Hausmesse
Mittwoch, 26.08.2026, 10 bis 24 Uhr
Donnerstag, 27.08.2026, 10 bis 14 Uhr
2.2 Veranstaltungsort ist das Betriebsgelände der Vrielmann GmbH in Nordhorn einschließlich der vom Veranstalter ausgewiesenen Ausstellerflächen.
3. Ansprechpartner und Kommunikation
3.1 Orga und allgemeine Fragen
Für alle organisatorischen Fragen rund um Anmeldung, Ablauf, Standfläche, Ausstellerpakete, Abstimmungen und Inhalte gilt:
Kontakt: jubilä[email protected]
Ansprechpartner: Nina Kuipers und Mathis Fuhs
3.2 Technik, Catering und Notfälle vor Ort
Für technische Themen, Cateringfragen sowie Notfälle während Aufbau und Veranstaltung sind die Ansprechpartnerinnen von L&S zuständig.
Svea Dannemann
L&S GmbH & Co. KG, Veranstaltungs und Messetechnik
Telefon: +49 (0) 54 54 90 46 228
Mail: [email protected]
Christa Offenberg
L&S GmbH & Co. KG, Veranstaltungs und Messetechnik
Telefon: +49 (0) 54 54 90 46 19
Mobil: +49 (0) 176 29 25 94 95
Mail: [email protected]
3.3 Thematische Zuordnung
Anfragen werden themenbezogen bearbeitet. Orga und Inhalte über jubilä[email protected], Technik, Catering und Notfälle direkt über L&S.
4. Anmeldung, Zulassung, Vertragsschluss
4.1 Die Anmeldung erfolgt über den vom Veranstalter vorgesehenen Anmeldeweg.
4.2 Der Veranstalter entscheidet über die Zulassung. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht.
4.3 Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch den Veranstalter zustande.
4.4 Der Aussteller stellt sicher, dass der elektronische Posteingang erreichbar ist und Nachrichten des Veranstalters empfangen werden können.
5. Standfläche, Standpaket, Platzierung
5.1 Art, Größe, Ausstattung und Platzierung ergeben sich aus der Buchung und den bei Anmeldung kommunizierten Leistungen.
5.2 Ein Anspruch auf eine bestimmte Standposition besteht nicht. Der Veranstalter kann Standflächen aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen anpassen oder verlegen.
5.3 Zusatzleistungen und Sonderwünsche sind nur nach vorheriger Abstimmung möglich und können gesondert berechnet werden.
6. Aufbau, Abbau, Logistik, Check in
6.1 Aufbau und Abbau gelten für alle Aussteller, unabhängig davon ob der Stand im Zelt oder im Außenbereich liegt.
Aufbau: Dienstag, 25.08.2026, 10 bis 18 Uhr
Feinschliff: Mittwoch, 26.08.2026, ab 8 Uhr möglich
Abbau: Donnerstag, 27.08.2026, ab 14 Uhr bis spätestens 18 Uhr
6.2 Adresse und Zufahrt
Anfahrt über die Firmenadresse der Vrielmann GmbH, Zufahrt über Tor 1.
6.3 Check in
Der Check in für Aussteller erfolgt bei L&S am Messezelt.
6.4 Beschilderung und Einweisung
Parken, Ausladen, Laufwege und Logistikpunkte werden auf dem Werksgelände ausgeschildert. Den Anweisungen vor Ort ist Folge zu leisten.
6.5 Fahrzeuggrenzen
Maximale Fahrzeughöhe 2,80 m. Maximales zulässiges Gewicht 3,5 t. Abweichungen müssen vorab angemeldet werden.
6.6 Fluchtwege und Sicherheit
Flucht und Rettungswege sowie sicherheitsrelevante Einrichtungen dürfen nicht verstellt oder versperrt werden.
7. Parkausweise und Badges
7.1 Aussteller erhalten Parkausweise und Zutrittsbadges in der Anzahl der angemeldeten Mitarbeitenden.
7.2 Parkausweise und Badges sind nicht personalisiert und nicht auf ein konkretes Fahrzeug gebucht.
7.3 Badges sind während Aufbau, Messebetrieb und Abbau sichtbar zu tragen.
8. Exponate, Vorführungen, elektrische Installationen
8.1 Exponate, Vorführungen, Maschinenbetrieb sowie Arbeiten mit Spannung oder besondere technische Anforderungen sind grundsätzlich zulässig, müssen jedoch bei der Anmeldung vorab angegeben werden.
8.2 Elektrische Installationen und besondere technische Aufbauten dürfen nur nach Abstimmung mit dem Veranstalter erfolgen.
8.3 Der Aussteller ist für den sicheren Betrieb am Stand verantwortlich und stellt sicher, dass keine Gefährdung für Besucher oder Personal entsteht.
9. Betriebspflicht, Pflichten des Ausstellers, Inhalte
9.1 Der Stand ist während der Öffnungszeiten ordnungsgemäß zu betreiben und mit fachkundigem Personal zu besetzen.
9.2 Der Aussteller trägt die Verantwortung dafür, dass durch Produkte, Präsentationen, Werbemittel, Vorführungen und digitale Inhalte keine Rechte Dritter verletzt werden.
9.3 Der Aussteller haftet für Schäden, die durch seinen Stand, seine Exponate oder sein Personal verursacht werden.
10. Mitaussteller und Weitergabe
10.1 Mitaussteller sind vorab zu melden und bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
10.2 Eine Weitergabe oder Untervermietung der Standfläche oder von gebuchten Leistungen an Dritte ohne Zustimmung ist unzulässig.
11. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
11.1 Die Teilnahmegebühren ergeben sich aus dem gebuchten Paket oder der individuellen Vereinbarung.
11.2 Rechnungen sind zum angegebenen Fälligkeitstermin zu zahlen.
11.3 Bei ausbleibender Zahlung kann der Veranstalter die Teilnahme ablehnen und Standflächen anderweitig vergeben.
12. Rücktritt, Stornierung, Nichtteilnahme
12.1 Ein Rücktritt ist nur nach den vereinbarten Stornobedingungen oder gesetzlichen Regelungen möglich.
12.2 Bei Nichtteilnahme ohne wirksame Stornierung bleibt der Vergütungsanspruch im zulässigen Rahmen bestehen.
13. Obhutspflicht, Versicherung
13.1 Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für Standbau, Exponate, Werbemittel oder persönliche Gegenstände des Ausstellers.
13.2 Der Aussteller ist für ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich, insbesondere Betriebshaftpflicht und Schutz der Exponate.
14. Hausrecht, Sicherheit, Verhalten auf dem Gelände
14.1 Der Veranstalter übt das uneingeschränkte Hausrecht aus. Den Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheitspersonals sowie beauftragter Dienstleister ist Folge zu leisten.
14.2 Der Veranstalter kann Personen bei Verstößen vom Gelände verweisen, Zutritt verweigern und Hausverbote aussprechen.
14.3 Das Mitbringen von Waffen, gefährlichen Gegenständen, Pyrotechnik oder sonstigen sicherheitsgefährdenden Gegenständen ist untersagt.
14.4 Produktionsbereiche, Technikzonen und abgesperrte Bereiche sind nicht Teil der Veranstaltungsflächen und dürfen nicht betreten werden.
14.5 Rauchen ist nur im Außenbereich gestattet. In Gebäuden gilt Rauchverbot, auch für E Zigaretten. Feuer und Pyrotechnik sind verboten.
14.6 Aus Sicherheitsgründen können Kontrollen von Taschen, Behältnissen und Kleidung durchgeführt werden. Gegenstände dürfen nicht unbeaufsichtigt abgestellt werden.
14.7 Kommerzielle Bild oder Tonaufnahmegeräte sowie Drohnen sind nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters zulässig.
15. Foto, Ton und Filmaufnahmen durch Vrielmann
15.1 Die Veranstaltung wird umfassend fotografisch und filmisch dokumentiert.
15.2 Mit Teilnahme an der Hausmesse erklärt sich der Aussteller damit einverstanden, dass Aufnahmen vom Stand, Standpersonal sowie von Exponaten angefertigt werden und zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt genutzt werden dürfen, insbesondere für Pressearbeit, Website, Social Media, Meta, TikTok, YouTube, Imagefilme, Recruiting, interne Kommunikation sowie zukünftige Marketingmaßnahmen.
15.3 Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO in Verbindung mit §22 Kunsturhebergesetz.
15.4 Ein Widerspruch gegen die Anfertigung oder Nutzung von Aufnahmen ist vor Ort aktiv beim Veranstalter geltend zu machen. Ein Anspruch auf Löschung bereits veröffentlichter Printprodukte besteht nicht.
15.5 Offizielle Foto und Pressetermine dürfen nicht behindert werden. Organisatorische Anweisungen sind einzuhalten.
16. Foto und Video durch Aussteller
16.1 Aussteller dürfen am eigenen Stand fotografieren und filmen.
16.2 Dabei dürfen keine sicherheitsrelevanten oder vertraulichen Bereiche Dritter aufgenommen werden.
16.3 Die Veranstaltung ist korrekt als 50 Jahre Vrielmann Hausmesse 2026 zu bezeichnen.
17. Nutzung von Name, Logo und Standdarstellung
17.1 Der Aussteller stimmt zu, dass Firmenname, Logos, Standabbildungen sowie Bild und Videoaufnahmen von Messeständen im Rahmen der Veranstaltungsbewerbung und Nachbereitung genutzt werden dürfen, insbesondere auf Website, LinkedIn, Meta, TikTok, YouTube, in der Pressearbeit und in Imagefilmen.
17.2 Aussteller dürfen in ihrer eigenen Kommunikation auch das Vrielmann Logo nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Marke Vrielmann bedarf der schriftlichen Zustimmung.
17.3 Die Nutzung darf nicht den Eindruck erwecken, dass eine inhaltliche oder rechtliche Trägerschaft durch Vrielmann außerhalb der Messekommunikation besteht.
18. Abfall, Sauberkeit, Entsorgung
18.1 Aussteller erhalten Mülltüten gestellt. Die Entsorgung übernimmt der Veranstalter.
18.2 Der Stand ist ordentlich zu hinterlassen. Größere Abfälle oder sperrige Gegenstände sind vorab anzumelden.
19. Haftung des Veranstalters
19.1 Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
19.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
19.3 Für Garderobe, persönliche Gegenstände oder abgestellte Fahrzeuge wird keine Haftung übernommen.
20. Programmänderungen, Absage, höhere Gewalt
20.1 Der Veranstalter behält sich vor, Programmpunkte zu verschieben, Referenten auszutauschen, einzelne Programmpunkte abzusagen oder Abläufe zu ändern. Ein Anspruch auf Durchführung eines bestimmten Programmpunktes besteht nicht.
20.2 Bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Unwetter oder sonstigen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Umständen kann die Veranstaltung ganz oder teilweise abgesagt oder verändert werden. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
21. Datenschutz
21.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung der Vrielmann GmbH zu entnehmen.
22. Schlussbestimmungen
22.1 Es gilt deutsches Recht.
22.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Vrielmann GmbH.
22.3 Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Anhang Hinweis
- Zusätzlich zu diesen Teilnahmebedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Festwoche 2026, insbesondere zu Hausrecht, Sicherheitsbestimmungen, Foto und Videodokumentation, Social Media und Markenrechten, Programmänderungen, höherer Gewalt und Datenschutz.
- Außerdem sind die vor Ort ausgehängten Sicherheits- und Verhaltensregeln verbindlich.